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Der Arbeitsmarkt bleibt weiterhin stabil

Die neue Pflegelehre wird gut angenommen. Eine Gesetzesnovelle öffnet „AusBildung bis 18“ für ukrainische Jugendliche. Vom Hochwasser geschädigte Unternehmen können unbürokratisch Kurzarbeit in Anspruch nehmen.

Arbeitssuchende

Die Arbeitsmarktsituation bleibt unverändert: Ende September belief sich die Arbeitslosigkeit auf 354.665 Personen, konkret waren 279.730 Personen arbeitslos und 74.935 Personen in Schulung gemeldet. Die Arbeitslosigkeit ist somit im Vergleich zum Vorjahr um 33.905 Personen gestiegen. „Die Arbeitslosenquote lag Ende September bei 6,6 Prozent. Damit befindet sich die Arbeitslosenquote Ende September auf dem Niveau von 2019, also vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie und dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die beide erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft hatten. Der Anstieg entspricht dem Niveau der Vormonate und zeigt, dass sich die Situation auf einem um etwa 30.000 zusätzliche Arbeitssuchende höherem Niveau eingependelt hat. Erfreulich ist, dass sich die Zahl der Beschäftigten mit 3.977.000 Personen weiterhin sehr hoch ist“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Pflegelehre soll Fachkräftebedarf in der Pflege lindern

Der Arbeits- und Fachkräftebedarf ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Vor allem im Pflegebereich wird der Personalbedarf in den nächsten Jahren stark zunehmen. Um dieser Entwicklung gezielt entgegenzuwirken, setzt die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, wie beispielsweise die Einführung der Pflegelehre. Seit einem Jahr ist die duale Ausbildung im Pflegebereich möglich. Lehranfängerinnen und Lehranfänger können sich dabei entweder für eine 3- oder 4-jährige Lehrausbildung entscheiden.

Pflegelehre_NL Oktober 2024
Foto: iStock/SDI Productions

„Mit der Pflegelehre haben wir ein zukunftsorientiertes Ausbildungsangebot geschaffen, das jungen Menschen eine gesellschaftspolitisch wichtige Tätigkeit ermöglicht und gleichzeitig zur Deckung des steigenden Bedarfs an Pflegekräften in Österreich beiträgt“ so Kocher. Mit Ende September haben sich bereits 100 neue Lehrlinge für eine Lehrausbildung in diesem wichtigen Bereich entschieden. Auch die Einführung des Pflegestipendiums wirkt dem Fachkräftebedarf entgegen: Seit der Einführung im Jahr 2023 nahmen insgesamt über 9.400 Personen das Pflegestipendium in Anspruch.

Integration ukrainischer Jugendlicher in den Arbeitsmarkt

Durch die Novellierung des Ausbildungspflichtgesetzes (APflG) erhalten ukrainische Jugendliche nun Zugang zu den Bildungsangeboten von "AusBildung bis 18".

Flagge der Ukraine und Österreichs - Beziehung und Partnerschaft zwischen zwei Ländern
Foto: IStockphoto/Anastasiia_Guseva

„Dadurch wird eine wesentliche Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen und eine durchgängige Ausbildung mit dem Ziel einer möglichst erfolgreichen und ausbildungsadäquaten Arbeitsmarktintegration ermöglicht. Mit der Ausweitung der Ausbildungspflicht stärken wir nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern eröffnen mehr jungen Menschen die Möglichkeit auf eine höher qualifizierte Arbeit und bessere Karriere- und Zukunftschancen“, so Kocher.

Seit 2017 gilt in Österreich eine gesetzliche Ausbildungspflicht, die "AusBildung bis 18". Sie stellt sicher, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren über die Erfüllung der Schulpflicht hinaus eine weiterführende Ausbildung absolvieren und damit bestmöglich auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Aus der Ukraine geflüchtete Jugendliche unterlagen bislang zwar der allgemeinen Schulpflicht, waren von der Ausbildungspflicht jedoch ausgenommen. Die Gesetzesnovelle schließt diese Lücke und macht die Angebote der "AusBildung bis 18" auch für diese Personengruppe nutzbar. Um den Jugendlichen und ihren Eltern die Informationen zur Gesetzesänderung zugänglich zu machen, stehen auf der Website der "AusBildung bis 18" nun auch Inhalte in ukrainischer Sprache zur Verfügung.

Kurzarbeit sichert Arbeitsplätze nach dem Hochwasser

Im September hat die Bundesregierung Maßnahmen präsentiert, um unbürokratisch und schnell beim Wiederaufbau nach dem Hochwasser zu unterstützen. Dazu gehören auch gezielte Hilfen für Unternehmen. „Unsere oberste Priorität ist es, den betroffenen Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beizustehen und die Arbeitsplätze zu sichern“, so Kocher.

Überflutete Straße in Österreich
Foto: IStockphoto/altmodern

Im Falle von Naturkatastrophen wie Hochwasser entfällt bei der bewährten Kurzarbeit die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung. Stattdessen genügt eine Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Betroffene Betriebe sind aufgefordert, sich mit der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice in Verbindung zu setzen. „Mit der Kurzarbeit ermöglichen wir es Unternehmen, die von einer Betriebsschließung betroffen sind, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden. So können wir den Unternehmen eine rasche und unbürokratische Hilfe anbieten“, so Kocher. Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.

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