Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt uns Ihre Erfahrungen auf dieser Website zu optimieren. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Aktuelles am Arbeitsmarkt: Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel Auch im Jänner 2023 zeigt sich der Arbeitsmarkt krisenfest. Eine Reformgruppe zu „Arbeiten im Alter“ diskutiert neue Maßnahmen zur Linderung des Fachkräftemangels. Eine Sammelverordnung vereinheitlicht das Landarbeitsgesetz.

Arbeitssuchende

Auf dem Arbeitsmarkt ist weiterhin eine positive Entwicklung zu beobachten. Bereits ab dem 2. Quartal 2022 war zu sehen, dass der Arbeitsmarkt trotz mehrerer Krisen robust geblieben ist. Dieser Trend setzt sich Anfang 2023 fort. Ende Jänner sind 390.059 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. 317.131 davon sind auf Arbeitssuche und 72.928 nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. Auch der Drei-Jahres-Vergleich zeugt von einer guten Entwicklung:

Ende Jänner 2020, also vor der Corona-Pandemie, waren 30.642 Personen mehr beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet als aktuell. Im selben Zeitraum des Jahres 2021 war die Arbeitslosigkeit um 145.411 Personen höher als heuer und Ende Jänner 2022 waren um 14.884 Personen mehr arbeitslos als in diesem Jahr.

Reformgruppe diskutiert Fachkräftestrategie: Arbeiten im Pensionsalter soll attraktiver werden

Der Arbeits- und Fachkräftemangel ist derzeit das drängendste Thema am Arbeitsmarkt und wird sich in den kommenden Jahren aufgrund des demographischen Wandels noch verschärfen. Vieles wurde bereits umgesetzt – etwa die Aktion Sprungbrett zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen oder die Reform der Rot-Weiß-Rot – Karte. Bei der Regierungsklausur im Jänner wurde intensiv über weitere Maßnahmen diskutiert. Bundesminister Martin Kocher wird in einer Reformgruppe gemeinsam mit dem Sozialministerium, dem Finanzministerium sowie Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsexperten mit Fokus „Arbeiten im Alter“ weitere Maßnahmen zur Linderung des Arbeits- und Fachkräfteproblems erarbeiten. Erste Ergebnisse sollen bereits Ende März 2023 präsentiert werden.  

Um das Potenzial an Fachkräften weiter zu heben, können noch einige Stellschrauben gedreht werden – die wichtigste gibt es im Bereich der Erwerbsdauer. Langfristig ist das Heranführen des faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche eine der wichtigsten Maßnahmen, um besonders erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger in Beschäftigung zu halten und den Arbeits- und Fachkräftemangel weiter abzufedern. Daher wird im Rahmen der Arbeitsgruppe über eine Attraktivierung der Erwerbstätigkeit parallel zum Bezug einer Eigenpension ab dem Regelpensionsalter ebenso diskutiert, wie über die Adaptierung des Bonus- und Malus-Systems im Pensionskorridor und weitere Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters.

Aktuell besteht für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit der sogenannten „geblockten Arbeitszeit“: Beschäftigte arbeiten eine bestimmte Zeitspanne voll (Arbeitsphase) und im darauffolgenden Zeitraum (Freizeitphase) gar nicht mehr. Diese Form der Altersteilzeit entspricht in ihrem Wesen einer Frühpension und hat wenig positive Effekte am Arbeitsmarkt. Daher soll die „geblockte Altersteilzeit“ schrittweise auslaufen.

Auch die Frage des Steuerfreibetrages für Überstunden soll die Arbeitsgruppe klären. Aktuell werden der Arbeits- und Fachkräftemangel und die hohe Anzahl unbesetzter Stellen unter anderem durch Überstunden abgefedert.

Um gut für die nächsten Jahre vorbereitet zu sein und als Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig bleiben zu können, wird der bestehende Bildungsbonus für das Jahr 2023 verlängert. Ab dem Jahr 2024 soll der Schulungszuschlag und Bildungsbonus in drei Stufen neu geregelt werden.

Just Transition Aktionsplan: Mehr Fachkräfte im Klima- und Energiebereich

Arbeits- und Fachkräfte werden in vielen Branchen gesucht, besonders groß ist der Bedarf in den Bereichen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energiewirtschaft. Eine zentrale Maßnahme ist die gezielte Förderung von Umschulungen und Weiterbildungen im Umwelt- und Klimabereich. Im Rahmen der Umweltstiftung stehen dafür 17,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Präsentation Just Transition Aktionsplan (bfi, 12. Jänner 2023)
Präsentation des Aktionsplans "Just Transition" mit FBM Leonore Gewessler und HBM Martin Kocher (beide Mitte). Foto: Enzo Holey

Mit dem Just Transition Aktionsplan für Aus- und Weiterbildung werden nun weitere Maßnahmen getroffen, die Job- und Qualifizierungspotentiale für die Energiewende heben, Praktikerinnen und Praktiker ausbilden, Green Jobs schaffen, dem Fachkräftemangel entgegenwirken, eine Integration von klimarelevanten Lehrinhalten in Aus- und Weiterbildung ermöglichen und Energiewende-relevante Schwerpunkte in Weiterbildungsangeboten in Betrieben verankern. Der Just Transition Aktionsplans erfolgt durch das Klimaschutzministerium, das Arbeits- und Wirtschaftsministerium, das Bildungsministerium, das Arbeitsmarktservice sowie die Arbeiter- und Wirtschaftskammer in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen.

Arbeitsrecht: Einheitliche Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft

Im Bereich Arbeitsrecht wurden zuletzt – in Abstimmung mit den Sozialpartnern – sieben Verordnungen zum Landarbeitsgesetz erstellt und vom BMAW in Begutachtung geschickt. Die Sammelverordnung bringt einheitliche arbeitsrechtliche Regelungen für die Land- und Forstwirtschaft und verbessert die Arbeitsbedingungen für Landarbeiter und Erntehelfer. Davon profitieren 30.000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter sowie zahlreiche land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Andere Verordnungen, wie jene über biologische Arbeitsstoffe, über explosionsfähige Atmosphären und zu den Sicherheitsvertrauenspersonen entsprechen nunmehr weitgehend den Regelungen für die übrige Wirtschaft, berücksichtigen jedoch die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft.