Aktuelles aus der Wirtschaft
Mit dem Label "Verified Social Enterprise" können sich Social Enterprises als solche ausweisen, der neue Eureka-Call soll die Zusammenarbeit von österreichischen und israelischen Unternehmen in der Forschung stärken und die gesetzliche Grundlage für die Pflegelehre wurde im Bundesrat beschlossen.
Label "Verified Social Enterprise"
Als Social Enterprise war es in Österreich bis dato nicht möglich, sich öffentlich als Social Enterprise ausweisen zu lassen. Mit dem vorliegenden Label "Verified Social Enterprise" wird das nun geändert: Alle Social Enterprises, die bestimmten Kriterien entsprechen, können das Label als "Verified Social Enterprise" bei der AWS beantragen. Nach positiver Prüfung durch ein unabhängiges Impact Board wird das Label vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft verliehen und kann im Firmennamen getragen sowie für die öffentliche Kommunikation verwendet werden.
Mehr Informationen zum Label "Verified Social Enterprise" finden Sie hier.
Eureka-Call zur Stärkung der F&E Zusammenarbeit mit Israel
Am 1. Juni ist der Eureka-Call zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Österreich und Israel im Bereich von Forschung und Entwicklung gestartet. Bis 11. September 2023 können Projekte eingereicht werden.
Der Grundstein für diesen Call wurde bereits mit einer Vertragsdeklaration im Februar beim Arbeitsbesuch von Bundesminister Kocher in Israel geschaffen. Die nationalen Förderstellen aus Österreich und Israel stellen Fördermittel für antragsberechtigte Organisationen bereit, die im Rahmen von internationalen F&E-Projekten zusammenarbeiten. Die Partnerschaft wird Forschungs- und Innovationsprojekte in allen Themenfeldern unterstützen, der Fokus soll aber auf Projektanträgen in den Bereichen Gesundheit und Biokonvergenz liegen.
Mehr Informationen zum Eureka-Call
Gesetzliche Grundlage der Pflegelehre im Bundesrat beschlossen
Im Herbst 2023 soll die Pflegelehre im Rahmen eines Ausbildungsversuchs starten. Mit dem Beschluss der gesetzlichen Grundlage im Bundesrat befindet sich die Umsetzung der Pflegelehre sehr gut im Zeitplan.
Im Rahmen der Pflegelehre können Lehrlinge eine Lehre zur Pflegefachassistenz (4-jährige Lehre) oder Pflegeassistenz (3-jährige Lehre) absolvieren. Beide Lehrberufe sollen die zukünftigen Pflegekräfte bestmöglich ausbilden. Für Tätigkeiten an der Patientin oder am Patienten wird ein Mindestalter von 17 Jahren eingehalten. Finanzielle Sicherheit soll durch ein monatliches Lehrlingseinkommen, das im vierten Lehrjahr besonders attraktiv ist, sichergestellt werden.
Bundesminister Kocher betonte: "Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen für die Pflegelehre so viel Flexibilität wie möglich für die Lehrlinge zulassen, um den Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal besser decken zu können. Dazu legen wir großen Wert darauf, dass die Lehrlinge gut an den herausfordernden Beruf herangeführt werden."