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Aktuelles am Arbeitsmarkt: Stabile Arbeitslosenzahlen, mehr Geld für das AMS und weniger Lohnnebenkosten

Die Arbeitslosigkeit bleibt stabil, die Zahl der Schulungsteilnahmen steigt. Das Budget für den Arbeitsmarkt beträgt im kommenden Jahr 9,35 Milliarden Euro, davon stehen 1,42 Milliarden Euro dem AMS zur Verfügung.  

Arbeitssuchende

Ende Oktober sind 338.896 Personen beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet. 264.232 davon befinden sich auf Jobsuche und 74.664 nehmen an Schulungsmaßnahmen des AMS teil. „Bedingt durch die hohe Inflation und wirtschaftliche Folgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine gab es zwischen Ende März und Ende Mai 2023 einen Anstieg der Arbeitslosigkeit von rund 11.000 Personen im Vergleich zum Vorjahr. Eine wichtige Rolle spielte dabei auch die Aufnahme ukrainischer Vertriebener in die Arbeitslosenstatistik. Die Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit setzte sich in den Folgemonaten jedoch vergleichsweise langsam fort, die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr nur leicht gestiegen“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Auffallend ist das große Plus bei den in Schulung befindlichen Personen – ein Zeichen, dass die aktive Arbeitsmarktpolitik ihre Wirkung entfaltet. So befanden sich mit Ende Oktober 4.746 Personen mehr in einer Aus- oder Weiterbildung des AMS als das im Vorjahr der Fall war. Besonders erfreulich ist, dass die Zunahme an Schulungsteilnehmerinnen und Schulungsteilnehmern vor allem auch auf berufliche Qualifikationen in Mangelberufen wie beispielsweise auf Ausbildungen im Rahmen des Pflegestipendiums zurückzuführen ist. Bis Ende Oktober 2023 wurden 3.500 Personen im Rahmen des Pflegestipendiums gefördert.

Der Vergleich der Arbeitslosigkeit zu den vergangenen Jahren zeugt von der guten Erholung nach den ersten beiden Jahren der Corona-Pandemie. Auch vor dem Hintergrund der stagnierenden Wirtschaft ist die Resilienz und Krisenfestigkeit des Arbeitsmarkts erkennbar. Ende Oktober 2019 waren 15.130 Personen mehr beim AMS arbeitslos oder in Schulung gemeldet als aktuell. Im selben Zeitraum des Jahres 2020 war die Arbeitslosigkeit um 84.854 Personen höher als dieses Jahr. Auch Ende Oktober 2021 war die Zahl um 2.246 Personen größer als heuer. Im Rekordjahr 2022 war die Zahl um 19.664 Personen geringer. „Wir sehen, dass die Situation am Arbeitsmarkt weitgehend stabil ist, sich aber insgesamt aufgrund der wirtschaftlich herausfordernden Situation verglichen zum Rekordjahr 2022 weniger dynamisch entwickelt. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Oktober im Vergleich zum Vorjahr fällt angesichts der wirtschaftlichen Herausforderungen moderat aus“, so Kocher.

Mehr Budget für den Arbeitsmarkt

Um die Arbeitslosigkeit weiterhin gering zu halten, stehen dem AMS für das kommende Jahr 1,42 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung. Das ist eine Zunahme von rund 72 Millionen bzw. 5,4 Prozent im Vergleich zum Budget des Vorjahres (ohne Kurzarbeit).

Das Förderbudget pro arbeitsloser oder in Schulung gemeldeter Person steigt um rund 3,9 Prozent auf 4.034 Euro pro Person. Das ist nach 2022 der höchste Betrag, der je pro beim AMS gemeldeter Person budgetiert wurde. Das AMS wird mit einem hohen Förderbudget ausgestattet, um die Zielvorgaben von Bundesminister Martin Kocher umsetzen zu können. Diese konzentrieren sich auf vier Teilbereiche. Man möchte:

  • die Vermittlung als Kernaufgabe des AMS für einen dynamischen und resilienten Arbeitsmarkt forcieren,
  • durch aktive Arbeitsmarktpolitik Arbeitslosigkeit vorbeugen, Qualifizierungsangebote bereitstellen und Beschäftigungsanreize setzen,
  • zielgruppengerechte Angebote schaffen, um Beschäftigungshemmnisse abzubauen und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen,
  • das AMS zu einer noch erfolgreicheren Organisation weiterentwickeln, die den sich ändernden Herausforderungen gerecht wird.

75 Millionen Euro sind für ein Intensivprogramm für die Arbeitsmarktintegration von jungen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten budgetiert. Ziel ist es Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte bis zu einem Alter von 25 Jahren rascher in Beschäftigung zu bringen. Die Maßnahmen werden eine Vollzeitbeschäftigung bzw. Vollzeitausbildung abbilden (etwa 35 Wochenstunden). Damit werden erstmals Deutschkurs, Basisbildung, Berufsorientierung und Arbeitstraining in ein Angebot integriert. Während des Programms soll auch Arbeitserfahrung gemacht werden.

Insgesamt stehen für Arbeitsmarkt und Wirtschaft im Jahr 2024 über zehn Milliarden Euro zur Verfügung. Das Budget für den Arbeitsmarkt beträgt 9,35 Milliarden Euro, für die Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsagenden werden 1,37 Milliarden Euro budgetiert.

Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung  

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung in Österreich beträgt sechs Prozent, mit Ermäßigungen für Lehrlinge und Geringverdiener – und gehört damit zu den höchsten in Europa. Ab 2024 wird dieser Beitrag (der von Dienstgeberinnen und Dienstgebern sowie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer je zur Hälfte getragen wird) um 0,1 Prozent reduziert. In Summe bedeutet das eine Entlastung von rund 100 Millionen Euro.

Damit werden die Lohnnebenkosten, die in den vergangenen zwei Jahren bereits um 0,4 Prozentpunkte gesenkt wurden, noch weiter reduziert. „Durch die laufende Senkung der Lohnnebenkosten und -beiträge um insgesamt fünf Zehntel wurde der Faktor Arbeit bereits um rund 800 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch wenn die Schritte für den einzelnen Beschäftigten klein wirken, sind sie gemeinsam mit der Abschaffung der kalten Progression ein zentraler Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen Beschäftigungsstandort und zur Senkung der Abgabenquote“, betont Arbeitsminister Kocher. Mit sinkenden Lohnnebenkosten und -beiträgen steigen in der Regel Beschäftigung und Reallöhne.

Im Gegenzug wird die sogenannte Dienstgeberabgabe angehoben, die für geringfügig Beschäftigte fällig wird, wenn die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten 751,37 Euro übersteigt. Eine geringfügige Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird für Dienstgeberinnen und Dienstgeber also teurer. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass es nicht günstiger ist, mehrere geringfügig Beschäftigte anzustellen als vollversicherte, reguläre Beschäftigte. „Mein Ziel ist es, die vollversicherte Beschäftigung zu stärken und jene Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung zurückzudrängen, die negativ wirken“, so Kocher. Beide Änderungen sollen im Zuge des Budgetbegleitgesetzes diskutiert und beschlossen werden.

Weiterführende Informationen: