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AMS-Kompetenzmatching & Inklusion am Arbeitsmarkt

Das Matching von Kompetenzen statt Jobtiteln und Berufsbezeichnungen soll den Vermittlungsprozess beim AMS verbessern. Die Arbeitsfähigkeitsfeststellung wird für Personen unter 25 mit Jahresbeginn 2024 abgeschafft.

Moderne Jobvermittlung: Besseres Matching von Kompetenzen

Arbeitssuchende haben mehr einzubringen als einen Jobtitel – nämlich ihre vielfältigen Kompetenzen. Und damit weit mehr als eine einzelne Berufsbezeichnung ausdrücken kann. In Zukunft bringt das AMS die Kompetenzen seiner Kundinnen und Kunden noch besser mit den Bedürfnissen der Unternehmen zusammen. „Das AMS geht hier den nächsten wichtigen Schritt in der Digitalisierung des Beratungsprozesses. Die Prozesse im AMS werden dadurch noch effizienter, serviceorientierter und digitaler“, sagt Bundesminister Kocher.

Kompetenzmatching_NL Dez 2023
Foto: iStock/anyaberkut

Bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften wird in Zukunft danach gesucht, welche Kompetenzen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen müssen und nicht mehr wie bisher üblich, welchen Jobtitel oder welche Berufsbezeichnung die Stelle hat. Die Beraterinnen und Berater des AMS erhalten ab sofort eine Liste von Stellenvorschlägen bzw. Vorschlägen von Bewerberinnen und Bewerbern, die vom System auch gleich gereiht werden und zeigen mit welchem Prozentsatz das Matching übereinstimmt.

Aufgebaut ist das Kompetenzmatching auf einer laufend auf dem neuesten Stand gehaltenen Datenbank, dem Berufsinformationssystem des AMS, das alle existierenden Berufe detailliert beschreibt. Damit werden Matches möglich, die bisher so noch nicht gelungen sind.

Inklusion am Arbeitsmarkt: Abschaffung der Arbeitsunfähigkeit für Personen unter 25

Aktuell gibt es bei der arbeitsmarktpolitischen Erfassung und Betreuung von Menschen mit Behinderung Lücken in gewissen Bereichen. Primär hängt die Vormerkung beim AMS an der sogenannten „Arbeitsfähigkeit“: Diese definiert, ob jemand als am Arbeitsmarkt einsatzfähig eingestuft wird oder nicht. Sobald eine „Arbeitsunfähigkeitsfeststellung“ vorliegt, werden Betroffene nicht von den Services des AMS erfasst, sie können nicht an Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen des AMS teilnehmen und haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Inklusion_Menschen mit Behinderung_NL 07 2023
Foto: iStock/MARCELO MADERS DE OLIVEIRA

Die Abschaffung der Arbeitsfähigkeitsfeststellung für Jugendliche und junge Menschen unter 25 war Arbeitsminister Kocher immer ein Anliegen. Schon im Juni wurde daher ein Gesetzespaket zur Begutachtung vorgelegt. Nun geht es an die Umsetzung: Das neue Gesetz, das mit dem 1. Jänner 2024 in Kraft tritt, schafft in einem schrittweisen Prozess neue Rahmenbedingungen sowohl auf Bundesländer- als auch auf Bundesebene für Personen unter 25 Jahren mit Behinderung.

Konkret wird die Arbeitsunfähigkeit frühestens mit dem 25. Lebensjahr festgestellt. Dadurch kann das AMS betroffene Personen in seinen Systemen erfassen und auch vermitteln, wodurch auch der Zugang zu AMS-Versicherungsleistungen gewährleistet ist. Bisher haben AMS, Sozialministeriumsservice und die Bundeländer autonom voneinander agiert, wodurch Synergien in der Betreuung von Menschen mit Behinderung in gewissen Bereichen nicht vollumfassend genutzt wurden. Nun kommt es zu einer grundlegenden Systemumstellung, die für alle herausfordernd ist, besonders für das AMS. Die Fertigstellung der Prozessumstellung und die Erweiterung von Maßnahmen wird schrittweise erfolgen. Ziel ist es, schrittweise einen gleichberechtigten sowie inklusiven Zugang zu Leistungen und Förderangeboten zu schaffen. Dazu werden die bestehenden Maßnahmen adaptiert.