Förderungen am Arbeitsmarkt
Mit dem Projekt „Job Navi“ werden junge Mütter unter 21 mit Betreuungspflichten dabei unterstützt, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ihre Ausbildung abzuschließen. Das Pflegestipendium erleichtert den Einstieg in den Pflegeberuf und ukrainische Jugendliche haben nun auch Zugang zu den Bildungsangeboten von „AusBildung bis 18“.
Aktive Frauenförderung mit dem Job Navi
Auch der Rat neue Arbeitswelten – der aus Expertinnen und Experten aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Wirtschaft und Forschung besteht – traf sich in diesem Jahr regelmäßig. Bundesminister Kocher tauschte sich mit den Mitgliedern über unterschiedliche Themen aus. Einer der Schwerpunkt war die weitere Verbesserung der Erwerbsbeteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Denn Frauen sind die wichtigste Zielgruppe der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Daher werden Frauen und Projekte für Frauen im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets überproportional gefördert. „Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Gleichstellung von Frauen und Männern auch am Arbeitsmarkt weiter voranzutreiben und Beschäftigungspotenziale auch vor dem Hintergrund des hohen Fachkräftebedarfs zu heben“, so Kocher.
Eine der Maßnahmen für eine aktive Frauenförderung ist das „Job Navi“. „Mit diesem Projekt werden junge Mütter unter 21 mit Betreuungspflichten dabei unterstützt, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und ihre Ausbildung abzuschließen. Die Teilnehmerinnen können sich als Einzelhandelskauffrau, Bürokauffrau oder Reinigungstechnikerin ausbilden lassen. Das AMS begleitet die Frauen bis zum Lehrabschluss. In den ersten Kursphasen stehen sowohl eine Mutter-Kind-Zone als auch ein Kindergarten zur Verfügung.
Sozialpädagoginnen helfen darüber hinaus bei allen Herausforderungen und Anliegen und unterstützen bei der Suche nach einer externen Kinderbetreuung. „Das Projekt zeigt, dass es durch eine geregelte Ausbildungsstruktur und gleichzeitige Betreuungssicherheit gelingen kann, den Teilnehmerinnen eine sehr gute Perspektive am Arbeitsmarkt zu geben. Daher haben wir uns dazu entschieden, das Projekt um ein weiteres Jahr zu verlängern“, so Kocher.
Vollzeitanreize durch neues Kombilohnmodell
Eine weitere wichtige Ressource für den heimischen Arbeitsmarkt sind Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen, arbeitslose Personen ab 50 Jahren sowie Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger. Es braucht für diese Zielgruppen oft Unterstützungsangebote, um eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gewährleisten zu können. Deshalb wurde als Zuschuss zum Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe Anfang 2006 die Kombilohnbeihilfe eingeführt. Sie ist in ihrer bisherigen Form primär auf langzeitbeschäftigungslose Personen ausgerichtet. Um die Maßnahme noch zielgerichteter und bedürfnisorientiert zu gestalten, hat sich der AMS-Verwaltungsrat auf Neuerungen beim Kombilohnmodell geeinigt, die am 1. Juni 2024 in Kraft getreten sind.
„Mit der Reform der Kombilohnbeihilfe setzen wir wichtige finanzielle Anreize, um das Arbeitsvolumen in Richtung Vollzeit zu steigern. Insbesondere vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Bedarfs an Arbeits- und Fachkräften ist das ein wichtiges Signal. Neben dieser Anreizwirkung stellen wir in Zukunft auch eine intensivere Unterstützung von Personen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen und Personen mit Behinderungen sicher, da sie künftig sofort ohne Wartefrist für die Förderung anspruchsberechtigt sind. Das ist auch in Hinblick auf die Vermeidung von längeren Perioden der Arbeitslosigkeit und daraus resultierender Langzeitarbeitslosigkeit wichtig“, so Kocher.
Schulungszuschlag NEU löst Bildungsbonus ab
Der sogenannte Bildungsbonus wurde 2020 während der Corona-Pandemie ins Leben gerufen, um beim AMS arbeitslos gemeldete Personen, die an Schulungsmaßnahmen teilnehmen, mit einer Förderung zusätzlich zum Arbeitslosengeld zu unterstützen. Ab einer Schulungsdauer von vier Monaten sah der Bildungsbonus einen Schulungszuschlag von rund 190 Euro monatlich vor. Die Bundesregierung hat sich dazu entschieden, diesen als Schulungszuschlag NEU unbefristet zu verlängern und auszubauen.
„Teilnehmerinnen und Teilnehmer an AMS-Schulungen erhalten mit dem Schulungszuschlag NEU eine gestaffelte Förderung, je nach Qualifizierungsdauer, die jene des Bildungsbonus deutlich übersteigt. Zusätzlich wird der Schulungszuschlag NEU valorisiert, also an die jährliche Inflation angepasst und damit wertgesichert. Damit wollen wir beim AMS gemeldete Personen zur Teilnahme insbesondere an längeren Aus- und Weiterbildungen ermutigen. Denn gerade bei längeren Ausbildungen spielt die Höhe der Existenzsicherung eine besondere Rolle hinsichtlich der Entscheidung für die Ausbildung. Mit einer zeitlichen Staffelung entsprechend der Ausbildungsdauer soll die Absolvierung von längeren Qualifizierungsmaßnahmen erleichtert und Dropout-Quoten reduziert werden“, betont Kocher.
Pflegestipendium erleichtert Einstieg in den Pflegeberuf
Eine zentrale Maßnahme zur Deckung des hohen Fachkräftebedarfs im Bereich der Pflege ist das Pflegestipendium. Damit erhalten Personen, die mit Unterstützung des AMS an Aus- und Weiterbildungen in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen, mind. 1.536 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten. Eingeführt wurde das Pflegestipendium mit 1. Jänner 2023, 18 Monate später zeigt sich eine beeindruckende Zwischenbilanz: Rund 9.000 Personen – davon 78 Prozent Frauen – haben von 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2024 das Pflegestipendium in Anspruch genommen. Insgesamt wurden 107,9 Millionen Euro ausbezahlt.
„Das Programm hat nicht nur zahlreiche angehende Pflegekräfte finanziell unterstützt, sondern auch für viele weitere Personen die Attraktivität des Einstiegs in den Pflegeberuf erheblich gesteigert. Mit dem Pflegestipendium haben wir einen wichtigen Schritt unternommen, um dem wachsenden Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal gerecht zu werden. Die positive Resonanz bestätigt, dass das Pflegestipendium einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Pflegeberufe in Österreich leistet“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
Beantragen konnten das Pflegestipendium auch jene, die ab Herbst eine neue Pflegeausbildung begonnen haben, sofern sie die bestehenden Anforderungen des AMS erfüllen. Ein Antrag ist also weiterhin nur mit vorhandenen Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung oder frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich. Neu ist, dass auch Personen, die seit 1. September ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule beginnen, das Pflegestipendium bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen erhalten können.
Gesetzesnovelle öffnet „AusBildung bis 18“ für ukrainische Jugendliche
Durch die Novellierung des Ausbildungspflichtgesetzes (APflG) erhalten seit 1. Juli 2024 auch ukrainische Jugendliche Zugang zu den Bildungsangeboten von „AusBildung bis 18“. Die Einbeziehung von ukrainischen Jugendlichen in die Ausbildungspflicht ist ein wesentlicher Schritt zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt. Dadurch wird eine wesentliche Lücke zwischen Schulpflicht und Arbeitsmarktzugang geschlossen, und eine durchgängige Ausbildung mit dem Ziel einer möglichst erfolgreichen und ausbildungsadäquaten Arbeitsmarktintegration ermöglicht. „Mit der Ausweitung der Ausbildungspflicht stärken wir nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern eröffnen mehr jungen Menschen die Möglichkeit auf eine höher qualifizierte Arbeit und besseren Karriere- und Zukunftschancen,“ so Arbeits- und Wirtschaftsminister Kocher.
Seit 2017 gilt in Österreich eine gesetzliche Ausbildungspflicht, die „AusBildung bis 18". Sie stellt sicher, dass alle Jugendlichen unter 18 Jahren über die Erfüllung der Schulpflicht hinaus eine weiterführende Ausbildung absolvieren und damit bestmöglich auf den Einstieg in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Aus der Ukraine geflüchtete Jugendliche unterlagen zwar der allgemeinen Schulpflicht, waren von der Ausbildungspflicht jedoch ausgenommen. Die Gesetzesnovelle, mit der unter anderem das Ausbildungspflichtgesetz (APflG) geändert wurde, schließt diese Lücke und macht die Angebote der „AusBildung bis 18" auch für diese Personengruppe nutzbar.